Rechtsanwälte
Zipper & Collegen
Tel.: 06202 859480

Über Uns

Onlinescheidung

Ehescheidung

Güterrecht & ...

Sorge & Umgang

Unterhalt

Sonstiges

Spezialseiten

Erbrecht Portal

www.Erbrecht-Schwetzingen.de


Unterhaltsrecht

www.Unterhalt-Schwetzingen.de

Online-Scheidung


Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Online-Scheidung an.

Ihre Vorteile:

Ihr Vorteil unserer Online-Scheidung ist zum einen, dass Sie keine unnötigen Wege gehen müssen und somit Zeit und mühen sparen. Sie müssen, wenn Sie dies nicht möchten, nicht einmal in unsere Kanzlei aufsuchen.

Ihr weiterer Vorteil ist die Kostenersparnis, die Sie durch unsere Online-Scheidung haben. Wir berechnen Ihnen lediglich die gesetzlich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und versuchen für Sie beim Gericht auf eine Reduzierung des Streitwerts hinzuwirken.

Weitere Informationen zur Berechnung der entstehenden Kosten erhalten Sie hier.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Wenn Sie noch eine Beratung wünschen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Mit Absenden des Online-Formulars kommt noch keine Beauftragung zu stande. Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Rückantwort mit einem Vollmachtsformular. Erst mit Rücksendung des Vollmachtformulars wird das Mandatsverhältnis begründet.
Informationen über den Ablauf Ihres Scheidungsverfahrens finden Sie hier.

Die Vollmacht senden Sie bitte an:

    Rechtsanwälte Zipper & Coll.
RA Frederick Pitz
Carl-Benz-Straße 5
68723 Schwetzingen
Fax: 06202 - 859485
Email: f.pitz@rechtsanwalt-schwetzingen.de

Selbstverständlich können Sie uns dieses Formular auch per Telefax oder auf dem Postweg zukommen lassen.

Das Formular können hier hier herunterladen: Download Online-Scheidungsformular
(Die Möglichkeit ein Telefax zu versenden bieten in der Regel die örtlichen Poststellen)

Um direkt für Sie tätig werden zu können und Zeitverzögerungen zu vermeiden können Sie uns auch vorab das Vollmachtsformular unterzeichnet zurücksenden.
Das Vollmachtsformular können Sie vorab hier herunterladen: Download Vollmacht
Wir werden dann sofort mit Eingang der Daten aus dem Online-Formular für Sie tätig.

Sollten Sie andere familienrechtliche Fragen haben (streitige Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, etc.) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und besprechen Sie das weitere Vorgehen mit uns.

Damit wir Ihre Anfrage schnell bearbeiten können, füllen Sie das nachstehende Formular bitte sorgfältig und vollständig aus:

1. Angaben zum Antragsteller  
Ihr Name:
Straße u. Hausnummer:
Postleitzahl und Wohnort:
Staatsangehörigkeit:
Nettomonatseinkommen:
Teilen Sie bitte das durchschnittliche Monatsnettoeinkommen mit. Die Angabe ist notwendig um den Streitwert berechnen zu können.
Kontaktdaten  
Ihre Email:
Telefon: (für Rückfragen)
   
2. Angaben zum Ehegatten  
Vor- und Zuname Ehegatte:
Straße u. Hausnummer:
Postleitzahl und Wohnort:
Staatsangehörigkeit:
Nettomonatseinkommen:
Teilen Sie bitte das durchschnittliche Monatsnettoeinkommen mit. Die Angabe ist notwendig um den Streitwert berechnen zu können.
   
Stimmt der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zu?: Ja Nein
   
Sind andere familienrechtliche Prozesse anhängig?: Ja Nein
Welche?
Geben Sie bitte an, welche anderweitigen Sachen anhängige sind. Geben Sie bitte das mit der Sache befasste Gericht und das Aktenzeichen an.
   
3. Angaben zur Ehe  
Datum der Heirat:
Standesamt (Ort):
Heiratsregisternummer:
Die Heiratsregisternummer kann dem Familienbuch entnommen werden.
   
4. Angaben zur Trennung  
Adresse der letzten gem. Wohnung:
Wer ist zuerst ausgezogen?: Ich Ehegatte Keiner
Datum des Auszug?:
Wohnt noch ein Ehegatte in der Wohnung?: Ich Ehegatte Keiner Beide
   
5. Scheidungsfolgen  
Ist ein Ehevertrag geschlossen worden?: Ja Nein
Nur ausfüllen wenn ein Ehevertrag geschlossen worden ist. Ist kein Ehevertrag geschlossen worden geht es bei Punkt 5b weiter.  
Datum des Vertragsschluss:
Das Datum des Vertragsschlusses kann der notariellen Vertragsurkunde entnommen werden.
   
5a. Es sind ehevetraglich folgende Regelungen getroffen worden:
Der nacheheliche Unterhalt ist geregelt: beidseitiger Verzicht andere Regelung
andere Regelung
   
Der Kindesunterhalt ist geregelt: Düsseldorfer Tabelle andere Regelung
andere Regelung
   
Versorgungsausgleich: beidseitiger Verzicht andere Regelung
andere Regelung
   
Zugewinnausgleich: beidseitiger Verzicht bereits durchgeführt andere Regelung
andere Regelung
   
Ehewohnung: andere Regelung
andere Regelung
   
Hausratsverteilung: beidseitiger Verzicht bereits verteilt andere Regelung
andere Regelung
   
5b. Wenn kein Ehevertrag geschlossen worden ist:
In bestimmten Fällen kann bei Gericht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet werden. Voraussetzungen hierfür sind
  • Der andere Ehegatte stimmt dem Verzicht zu
  • Die Ehe war nur von kurzer Dauer
  • Beide Ehegatten waren während der Ehe etwa gleichermassen berufstätig (etwa gleicher Erwerb von Rentenanwartschaften).
Voraussetzung eines Verzichts ist die Genehmigung durch das Gericht. Die Genehmigung steht im Ermessen des Gerichts und kann von uns nicht garantiert werden.

Soll ein Antrag auf Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs gestellt werden?
(Achtung: auf den Versorgungsausgleich kann nur Verzichtet werden, wenn beide Parteien anwaltlich vertreten sind. Wir vermitteln gerne einen weiteren anwalt für den Ehegatten.

Versorgungsausgleich: Ja Nein
Gründe für den Verzicht
   
Besteht noch ein Regelungsbedürfnis zu einem der nachfolgenden Punkten? Falls hier "Ja" angegeben wird, werden wir in separatem Schreiben hierauf zurückkommen.
Kindesunterhalt: Ja Nein
Trennungsunterhalt: Ja Nein
nachehel. Unterhalt: Ja Nein
Zugewinnausgleich: Ja Nein
Hausratsverteilung: Ja Nein
   
6. Gemeinsame Kinder  
gemeinsame Kinder?: Ja Nein
Nur ausfüllen wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind  
Angabe zu den Kindern:
Teilen Sie bitte Namen und Geburtsdatum der Kinder mit:
Bsp.: Max, 12.01.2000 - Moritz, 05.06.1998
   
Die Kinder leben bei: Mir Ehegatte andere Regelung
(nur bei anderer Regelung:) Wir haben folgende andere Regelung getroffen:
andere Regelung:
   
Ausgestaltung Sorgerecht: Gemeinsames Sorgerecht Alleinsorge Mutter
Alleinsorge Vater andere Regelung
(nur bei anderer Sorgerechtsregelung:) Wir haben folgende andere Regelung getroffen:
andere Sorgerechtsregelung:
   
Es ist möglich, bei bestehdender gemeinsamer Sorge das alleinige Sorgerechtrecht bei der Ehescheidung auf den Antragssteller zu übertragen. Eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts ist nur auf den Antragsteller möglich. Der Antragsteller kann nicht beantragen, dass alleinige Sorgerecht auf den anderen Elternteil zu übertragen.
Dies muss der andere Ehegatte beantragen.
Soll das Sorgerecht nicht auf Sie, sondern auf den anderen Ehegatten übertragen werden, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Soll ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Antragssteller gestellt werden?

Übertragung des Sorgerechts: Ja Nein
Gründe für die Sorgerechtsübertragung
   
Umgangsregelung: Umgang ist geregelt Umgang ist noch zu regeln
Soweit "Umgang ist noch zu regeln" angegeben wird hierauf in separatem Schreiben zurückgekommen werden.
   
   
7. weitere Mitteilungen?  
Nachricht:
(schreiben Sie bitte Ihre Frage, Anregung oder Mitteilung in den Kasten.)
Kontrollwert aus dem angezeigten Bild einfügen: *

       

Ihre IP-Adresse (38.107.191.112) wird zu Sicherheitszwecken notiert.