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Zipper & Collegen
Tel.: 06202 859480

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Rechtsanwalt Frederick Pitz

Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim. Das sich anschließende Rechtsreferendariat leistete Herr Rechtsanwalt Pitz am Oberlandesgericht Karlsruhe.

Herr Rechtsanwalt Pitz ist ein junger, engagierter Anwalt, der sich mit viel Begeisterung für seinen Beruf für seine Mandanten einsetzt.

Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz bearbeitet in der Rechtsanwaltskanzlei Zipper & Collegen in Schwetzingen hauptsächlich Mandate in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht.

Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz berät und informiert Sie individuell und kompetent in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, also insbesondere in allen Fragen zur Scheidung und Trennung, zum Zugewinnausgleich, zum Unterhalt, insbesondere zum Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt), zum nachehelichen Unterhalt sowie zum Elternunterhalt; Versorgungsausgleich, Umgangsrecht, Sorgerecht, zur Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, u.v.m..

Herr Rechtsanwalt Pitz berät kompetent und individuell in Fragen zum Erbrecht, insbesondere in Fragen zum Testament, zum Pflichtteil, zur Auseindandersetzung der Erbschaft, zur Testamentsvollstreckung, zur Unternehmensnachfolge, etc..

Aufgrund seiner Tätigkeit in den eng miteinander verbundenen Rechtsgebieten des Familienrechts und des Erbrechts berät Herr RA Pitz in familienrechtlichen Mandaten stets auch mit Blick auf die erbrechtlichen Besonderheiten und bietet seinen Mandanten eine umfassende Beratung und Lösung ihrer Probleme.

Herr Rechtsanwalt Pitz hat im Juni 2008 den Fachanwaltslehrgang Familienrecht sowie im Januar 2010 den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich absolviert und belegt hierdurch wie durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen seine Qualifikation im Familienrecht und Erbrecht.

 

Mitgliedschaften:

    • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
• Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
• Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
• Mitglied im Mannheimer Anwaltsverein
• Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft.
• Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

 

Fortbildungen:

    • 2010: Vereinbarungen im Familienrecht nach den Reformen
• 2010: Die Immobilie im Familienrecht
• 2010: Absolvent Fachlehrgang zum Fachanwalt Erbrecht
• 2009: Die Reform des Güterrechts (Zugewinn)
• 2009: Die Reform des Versorgungsausgleichs
• 2008: Aktuelle und neue Rechtsprechung im Familienrecht
• 2008: Probleme des neuen Unterhaltsrechts
• 2008: Die Reform des Unterhaltsrechts
• 2008: Absolvent Fachlehrgang zum Fachanwalt Familienrecht

 

Kontakt:

    Rechtsanwälte Zipper & Collegen
Herr RA Frederick Pitz
Carl-Benz-Str. 5
68723 Schwetzingen
Tel.:06202 / 859480
Fax: 06202 / 859485
Email: f.pitz@rechtsanwalt-schwetzingen.de
 


 

 

Rechtsanwalt Manfred Zipper

Rechtsanwalt Manfred Zipper wurde 1973 in Heidelberg geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität in Mannheim sowie in Paris Rechtswissenschaften.
Das anschließende Referendariat absolvierte er unter anderem in Bamberg.

Seit 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

Herr Rechtsanwalt Zipper ist Fachanwalt für Strafrecht.

Rechtsanwalt Zipper verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und Französisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.

 

Mitgliedschaften:

    • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
• Mitglied im Mannheimer Anwaltsverein
• Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft.

 

Kontakt:

    Rechtsanwälte Zipper & Collegen
Herr RA Manfred Zipper
Carl-Benz-Str. 5
68723 Schwetzingen
Tel.:06202 / 859480
Fax: 06202 / 859485
Email: m.zipper@rechtsanwalt-schwetzingen.de

 

 

Q - Qualität durch Fortbildung

    Das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)

Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt mit der Verleihung des Q-Logos Anwälten die Möglichkeit den Nachweis der Qualitätsicherung anwaltlicher Leistung durch ständige Fortbildung zu belegen.

Das Q-Logo wird nur bei Nachweis umfangreicher Fortbildung an den jeweiligen Anwalt verliehen. Die Verleihung ist nicht dauerhaft und muss regelmässig durch weitere Fortbildung gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer nachgewiesen werden.

Das Fortbildungszertifikat ist verliehen an unsere Rechtsanwälte Frederick Pitz und Manfred Zipper

Weitere Informationen zum Q-Logo finden Sie auf der Webseite der Bundesrechtanwaltskammer www.brak.de