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Artikel zur Kategorie: Zugewinn


Rückforderung von Zuwendungen von Eltern an das Schwiegerkind. (Zugewinn)

Sonntag, 23. Mai 2010
Urteile

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 03.02.2010 (Az. ZR 189/06) unter Aufgabe seiner ständigen bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Leistungen, die von den Eltern an das Schwiegerkind in Ansehung der (künftigen) Ehe des eigenen Kindes mit dem Schwiegerkind erbracht worden sind, als Schenkungen zu qualifizieren sind.

 

Diese Leistungen können – wenn sie aufgrund der Vorstellung der Eltern, die Ehe ihres Kindes werde Bestand haben und zur Förderung der Ehe des Kindes erbracht worden sind – von den Eltern nach dem Scheitern der Ehe vom Schwiegerkind zurückgefordert werden.

Um beim Zugewinnausgleich eine Doppelte Inanspruchnahme des Schwiegerkindes zu vermeiden sind die Schenkungen nach der Rechtsprechung des BGH aus dem Zugewinnausgleich heraus zu rechnen.

 

Führt dies bei Altfällen, also solchen Fällen die nach der bisherigen aber jetzt aufgegebenen Rechtsprechung entschieden worden sind, zu unbilligen Ergebnissen, weil etwa das eigene Kind während der Ehe über Jahre hinweg an der Schenkung an das Schwiegerkind partizipiert hat, besteht für das Gericht die Möglichkeit, das Rechenergebnis der Zugwinnausgleichsberechnung aus Billigkeitsgründen zu korrigieren.

 

Neben diesen Ansprüchen sollen künftig auch Rückforderungsansprüche möglich sein, wenn der mit der Schenkung verfolgte Zweck verfehlt wird.

Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Vorgericht zurückverwiesen.

 

Gleichzeitig erteilt der BGH den Hinweis, dass auch die Zeitdauer, in der dem eigenen Kind die Schenkung zu Gute gekommen war, zu berücksichtigen ist.

Es ist daher der Wert der Schenkung um die gezogenen Nutzungen durch das eigene Kind zu bereinigen.
Wie dies konkret vollzogen werden soll, blieb offen.

 

Meines Erachtens wird sich das Vorgericht dabei an den erbrechtlichen Regelungen (Pflichtteilsergänzungsanspruch gem § 2325 BGB) für Schenkungen anlehnen und einen anteilsmäßigen Abzug für jedes Jahr der Nutzung seit der Schenkung vornehmen.
Im Erbrecht wird seit der Reform zum 01. Januar 2010 für jedes Jahr seit der Schenkung ein Abzug von 10% des Werts der Schenkung in Ansatz gebracht.

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Neuer Güterstand – Deutschland und Frankreich schaffen einen neuen Wahlgüterstan (Zugewinn)

Samstag, 13. Februar 2010
AllgemeinDeutschland und Frankreich schaffen, aufgrund der engen Verstrickungen der Länder miteinander einen neuen Wahlgüterstand.
Es soll mit diesem neuen Wahlgüterstand deutsch-französischen Ehepaaren ermöglicht werden, einen Güterstand zu wählen, der beiden Rechtsordnungen gerecht wird ohne dabei die nationalen Besonderheiten auszuschließen.

In Deutschland leben Ehegatten – soweit sie durch Ehevertrag nichts anderes vereinbart haben – im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten auch während der Ehe voneinander getrennt. Nur am Ende der Ehe kommt es zur Durchführung des Zugewinnausgleichs.

In Frankreich gilt dagegen die Errungenschaftsgemeinschaft.

Bei der Errungenschaftsgemeinschaft werden Errungenschaften während der Ehe zu gemeinsamen Vermögen der Ehegatten.

Der neue Güterstand wird sich an der Zugewinngemeinschaft orientieren, dabei aber die Besonderheiten der Errungenschaftsgemeinschaft berücksichtigen.

Hierdurch soll den vielen praktischen Problemen, denen sich gemischtstaatliche Paare ausgesetzt sehen (zum Beispiel bei der Finanzierung einer Immobilie) beseitigt werden

Der neue Wahlgüterstand soll dabei nicht nur von deutsch-französischen Ehegatten gewählt werden können.
Wählen können sollen den neuen Wahlgüterstand deutsche und französische Ehegatten, die in Deutschland oder in Frankreich, deutsch-französische Ehegatten, die in Frankreich oder in Deutschland leben oder ausländische Ehegatten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt entweder in Deutschland oder in Frankreich haben.

Deutschland und Frankreich wollen mit der Schaffung des neuen Güterstands einen ersten Anstoß schaffen, um in Europa die vielen gemeinschaftsstaatliche Probleme zu verringern, die sich aufgrund der unterschiedlichen Rechtsordnungen bestehen.

Konsequent ist es daher, dass sich auch andere Staaten dem Abkommen anschließen können.

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Güterrechtsreform - Der "neue" Zugewinnausgleich (Zugewinn)

Sonntag, 16. November 2008
AllgemeinNeben der zu Beginn diesen Jahres in Kraft getreten Unterhaltsrechtsreform und der anstehenden Reform des Versorgungsausgleichs erwartet Scheidungswillige voraussichtlich ab September 2009 auch eine Reform des Zugewinnausgleichrechts. Anlass der Reform ist, dass das seit den 50er Jahren nahezu unveränderte Güterrecht vor dem Hintergrund gesellschaftlichen Wandels als ungerecht empfunden wird... mehr...