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Artikel zur Kategorie: Allgemein


Unwirksamkeit eines Ehevertrags aufgrund privatschriflicher Änderung (Allgemein)

Montag, 06. September 2010
UrteileEin Ehevertrag, der notariell beurkundet worden war kann privatschriftlich nicht geändert werden, auch wenn die Vereinbarung, die durch die Parteien privatschriftlich abgeändert werden soll selbst – isoliert betrachtet – nicht der besonderen Form der notariellen Beurkundung bedarf.

 

Dies hat das OLG Bremen in seinem Beschluss 11.03.2010 (Az. 5 UF 76/09) festgestellt:

„Die Formbedürftigkeit der Ursprungsvereinbarung ergreift aber auch alle Vereinbarungen, mit denen einzelne in dem notariellen Vertragswerk enthaltenen Regelungen abgeändert werden sollten“

Eine Ausnahme vom Formzwang ist nur dann vorzunehmen, wenn die Änderungen einzig dazu bestimmt sind, bei der Vertragsabwicklung unvorhergesehene Schwierigkeiten zu beseitigen und den Vertragsinhalt (die Vertragspflichten) nicht oder nur unwesentlich ändern oder die notarielle beurkundete vertragliche Verpflichtung nur eingeschränkt oder geringfügig modifiziert wird.

Die Unwirksamkeit der Abänderung kann dann zur Nichtigkeit des gesamten Ehevertrags führen, wenn eine Prüfung des Vertragswerks ergibt, dass der Vertrag mit den getroffenen Regelungen stehen und fallen soll. Dies wird bei Eheverträgen nach ständiger Rechtsprechung vermutet.

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Kosten der Säuglingserstausstattung (Allgemein)

Montag, 12. Juli 2010
UrteileDie Kosten der Säuglingserstausstattung sind anteilig von den Eltern zu tragen.

Das OLG Koblenz hat in seinem Urteil vom 12.05.09 (Az 11 UF 24/09) entschieden, dass die hierfür anfallenden Kosten bei durchschnittlichen Verhältnissen mit einer Pauschalen in Höhe von EUR 1.000,00 geschätzt werden können.

Soweit darüber hinaus gehende Kosten geltend gemacht werden sollen, ist darzulegen, dass besondere (überdurchschnittliche) Verhältnisse vorlagen. mehr... 

Rückforderung von an das Schwiegerkind erbrachten Leistungen (Allgemein)

Samstag, 06. Februar 2010
Urteile

Schwiegereltern wird es künftig leichter möglich sein, die an das Schwiegerkind in Ewartung des Bestands der Ehe getätigten Leistungen nach dem Scheitern der Ehe zurückzufordern.

 

Der Bundesgerichtshof rückt mit seinem Urteil vom 03.02.2010 von seiner bisherigen Rechtsprechung ab.

Bisher gestaltete sich die Rechtslage, wie folgt:

Haben Schwiegereltern an ihr Schwiegerkind Leistungen, zum Beispiel zum Kauf einer Immobilie erbracht, sind diese Leistungen entsprechend den ehebedingten unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten behandelt worden.

Eine Rückforderung der Leistung an das Schwiegerkind war bisher ausgeschlossen.

 

Mit Urteil vom 03.02.2010 hat der BGH nun seine Rechtsansicht geändert.

Wenden die Schwiegereltern dem Schwiegerkind in Erwartung auf den Bestand der Ehe eine Leistung (dies wird regelmäßig ein Geldbetrag sein) zu, ist diese Leistung wie eine Schenkung zu behandeln. Es bleiben damit die Grundsätze der Störung der Geschäftsgrundlage anwendbar.

Scheitert die Ehe, entfällt regelmäßig auch die Grundlage der Zuwendung, das eigene Kind kann an der Zuwendung künftig nicht mehr teilhaben. Dies gilt unabhängig vom Güterstand der Ehegatten, insbesondere kommt es nicht darauf an, ob ein Zugewinnausgleich durchgeführt worden ist.

Eine Rückabwicklung der Schenkung ist danach möglich.

Die Zeit, in der das eigene Kind an den Leistungen der Eltern teilnehmen konnte, ist allerdings bei der Rückabwicklung zu berücksichtigen, so dass es lediglich zur partiellen Rückzahlung der Leistung kommen wird.

BGH, XII ZR 189/06

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Familienrechtliche Neuregelungen ab 01.01.2010 (Allgemein)

Freitag, 01. Januar 2010
Allgemein

Kindergeld:

Der Kinderfreibetrag wird auf EUR 2.184,00 (zuvor EUR 1.932,00) erhöht.

Das Kindergeld erhöht sich um EUR 20,00 je Kind und damit für ein erstes und zweites Kind auf jeweils EUR 184,00, für ein drittes Kind auf EUR 190,00 und für ein viertes (und jedes weitere) Kind auf EUR 215,00.

 

Verjährung:

1. Allgemein

Die 30 Jahre dauernde Verjährungsfrist für familienrechtliche und erbrechtliche Ansprüche entfällt. Künftig gilt die regelmäßig Verjährungsfrist von 3 Jahren.

 

 2. Zugewinnausgleich:

Die Verjährungsfristen im Zugewinnausgleich werden den allgemeinen Verjährungsfristen angepasst. Die bisher geltende Regelung, dass die Zugewinnausgleichsforderung in 3 Jahren ab dem Tag der Kenntnis der Beendigung des Güterstands (=Rechtskraft der Ehescheidung) verjährt, ist aufgehoben.

Zugewinnausgleichsansprüche verjähren künftig in 3 Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ende des Jahres, in dem die Ehescheidung rechtskräftig geworden ist und der Gläubiger hiervon Kenntnis erlangt hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.

Die Höchstdauer der Verjährung beträgt 10 Jahre.

 

3. Übergangsregelung:

Die seit dem 01.01.2010 geltenden Verjährungsregelungen finden auf alle an diesem Tage bestehenden und noch nicht verjährten Ansprüche Anwendung. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den alten Regelungen.

Die Verjährung beginnt aber nach den neuen Regelungen, wenn die Ansprüche hiernach früher als nach den alten Regelungen verjähren werden, wobei die Verjährung in diesem Fall frühestens am 01.01.10 beginnt.

Verjähren die Ansprüche nach den alten Regelungen früher als nach den neuen, bleibt es bei der Verjährung nach den alten Regelungen.

Um aufgrund der geänderten Regelungen keine Ansprüche verjähren zu lassen sollte zeitnah anwaltlicher Rat eingeholt werden.

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Zahl der Ehescheidungen in 2008 gestiegen (Allgemein)

Freitag, 07. August 2009
AllgemeinDas statistische Bundesamt meldete in einer Pressemitteilung am 08.07.09, dass die Zahl der Ehescheidungen im Jahr 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 3% gestiegen ist.

2008 wurden 191.000 Ehe geschieden, 2007 waren es lediglich 187 100.

Damit wurde 2008 von 1000 Ehen jede 11. geschieden.

In 52,4% aller Scheidungen wurde der Scheidungsantrag von der Ehefrau gestellt.

Die durchschnittliche Ehedauer der geschiedenen Ehen lag bei 14,1 Jahren (2007: 13,9 Jahre).

Damit ist erstmals seit dem Jahr 2004 wieder ein Anstieg der Ehescheidungen zu verzeichnen.

Das Jahr mit den meisten Scheidungen seit 1985 war das Jahr 2003 mit
213 975 Ehehscheidungen

Quelle: statistisches Bundesamt
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Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten (Allgemein)

Freitag, 26. Juni 2009
UrteileDas OLG Düsseldorf hatte im Rahmen einer Unterhaltsabänderungsklage die Frage zu entscheiden, ob die Kosten eines Detektivs, der zur Klärung der Beweisfrage, ob der Unterhaltsberechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt und damit seinen Unterhaltsanspruch verwirkt hat, eingeschaltet worden ist, zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits gehören. mehr... 

Unterstützung der Familien in 2009 (Allgemein)

Sonntag, 28. Dezember 2008
AllgemeinKindergeld und Kinderfreibetrag
Ab dem 01.01.2009 steigen Kinderfreibetrag und Kindergeld.
Ab dem 01.01.2009 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind Kindergeld in Höhe von EUR 164,00 statt wie bisher EUR 154,00.
Für das dritte Kind werden EUR 170,00 statt wie bisher EUR 154,00 Kindergeld bezahlt.
Für das vierte und alle weiteren Kinder beträgt das monatliche Kindergeld künftig EUR 195,00 statt bisher EUR 179,00.
Unterhaltspflichtige Elternteile erhalten durch den höheren Kindergeldanteil eine indirekte Entlastung, da sich der Bedarf des Kindes verringert (Kindergeld zählt seit der Unterhaltsreform zum 01.01.2008 zum bedarfsdeckenden Einkommen des Kindes).
Auch der Kinderfreibetrag wird um EUR 192,00 von EUR 3.648,00 auf EUR 3.840,00 je Kind angehoben. Unter Berücksichtigung des Erziehungs- und Betreuungsfreibetrags betragen die künftigen Freibeträge künftig EUR 6.000,00 (bisher EUR 5.808,00).

Schulbedarfspaket:
Kinder Bedürftiger Eltern haben durch das verabschiedete Schulbedarfspaket Anspruch auf weitere Unterstützungsleistungen:
Bis zum Abschluss der 10. Jahrgangsstufe haben hilfsbedürftige Schüler/-innen ab 2009 einen Anspruch auf jeweils EUR 100,00 für Schulbedarf. mehr...