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Unterstützung der Familien in 2009

Rechtsanwälte Zipper & Collegen
Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht in Schwetzingen
Geschrieben von RA Frederick Pitz am Sonntag, 28. Dezember 2008
Allgemein Kindergeld und Kinderfreibetrag
Ab dem 01.01.2009 steigen Kinderfreibetrag und Kindergeld.
Ab dem 01.01.2009 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind Kindergeld in Höhe von EUR 164,00 statt wie bisher EUR 154,00.
Für das dritte Kind werden EUR 170,00 statt wie bisher EUR 154,00 Kindergeld bezahlt.
Für das vierte und alle weiteren Kinder beträgt das monatliche Kindergeld künftig EUR 195,00 statt bisher EUR 179,00.
Unterhaltspflichtige Elternteile erhalten durch den höheren Kindergeldanteil eine indirekte Entlastung, da sich der Bedarf des Kindes verringert (Kindergeld zählt seit der Unterhaltsreform zum 01.01.2008 zum bedarfsdeckenden Einkommen des Kindes).
Auch der Kinderfreibetrag wird um EUR 192,00 von EUR 3.648,00 auf EUR 3.840,00 je Kind angehoben. Unter Berücksichtigung des Erziehungs- und Betreuungsfreibetrags betragen die künftigen Freibeträge künftig EUR 6.000,00 (bisher EUR 5.808,00).

Schulbedarfspaket:
Kinder Bedürftiger Eltern haben durch das verabschiedete Schulbedarfspaket Anspruch auf weitere Unterstützungsleistungen:
Bis zum Abschluss der 10. Jahrgangsstufe haben hilfsbedürftige Schüler/-innen ab 2009 einen Anspruch auf jeweils EUR 100,00 für Schulbedarf.

Unterstützung der Familien in 2009

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