Rechtsanwälte
Zipper & Collegen
Tel.: 06202 859480

Über Uns

Onlinescheidung

Ehescheidung

Güterrecht & ...

Sorge & Umgang

Unterhalt

Sonstiges

Spezialseiten

Erbrecht Portal

www.Erbrecht-Schwetzingen.de


Unterhaltsrecht

www.Unterhalt-Schwetzingen.de

Nachteilsausgleich des Ehegatten.

Rechtsanwälte Zipper & Collegen
Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht in Schwetzingen
Geschrieben von RA Frederick Pitz am Sonntag, 25. April 2010
Urteile Nimmt der Unterhaltsverpflichtete Ehegatte nach Zustimmung durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten das steuerlich begrenzte Realsplitting in Anspruch und entstehen dem Unterhaltsberechtigten hierdurch Nachteile, sind diese von dem Unterhaltsverpflichteten zu ersetzen.

Wählt der unterhaltsberechtigte Ehegatte aber nach Wiederheirat nach die Zusammenveranlagung kann er vom unterhaltsverpflichteten Ehegatten keinen Nachteilsausgleich für die weiter entstandenen Nachteile verlangen.

Der Nachteilsausgleich ist begrenzt auf die Nachteile, die bei unterstellter getrennter Veranlagung entstehen würden.

BGH XII, Urteil vom 17.02.2010, Az. XII ZR 104/07


Nachteilsausgleich des Ehegatten.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.