Teilleistungen
Bezahlt ein Unterhaltsschuldner lediglich einen Teil des Unterhalts, gibt dieser Anlass zur Klage auf den gesamten Unterhaltsbetrag. Der Unterhaltsberechtigte ist nicht auf die gerichtliche Geltendmachung nur des nicht gezahlten Unterhaltsanteils beschränktBGH XII ZB 207/08