Teilleistungen
Rechtsanwälte Zipper & Collegen
Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht in Schwetzingen
Geschrieben von RA Frederick Pitz am Samstag, 16. Januar 2010

Bezahlt ein Unterhaltsschuldner lediglich einen Teil des Unterhalts, gibt dieser Anlass zur Klage auf den gesamten Unterhaltsbetrag. Der Unterhaltsberechtigte ist nicht auf die gerichtliche Geltendmachung nur des nicht gezahlten Unterhaltsanteils beschränkt
BGH
XII ZB 207/08
Teilleistungen
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.