Familienrecht Schwetzingen Oftersheim Plankstadt
Sie suchen in 68723 Schwetzingen eine Kanzlei bzw. einen Rechtsanwalt mit fachlichem Schwerpunkt im Scheidungsrecht welcher Sie bei allen Ihren Fragen rund um familienrechtliche Problemstellungen berät und Ihnen zur Seite steht?Die Rechtsanwälte der Schwetzinger Kanzlei Zipper & Collegen, sind kompetente Ansprechpartner für alle Fragen um Ehe, Scheidung, Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle)), Zugewinn, Versorgungsausgleich, Umgangsrecht und Sorgerecht.
Wir beraten in unserer Mandantschaft sowohl Privatkunden als auch Mittelständler und Freiberufler (z.Bsp. über den Wert des Unternehmens in Unterhalt und Vermögensausgleich; zum Unternehmens- und Vermögensschutz durch Ehevertrag) in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frederick Pitz steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei allen familienrechtlichen Problematiken zur Seite.
Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Folgen einer Trennung von Ihrem Ehegatten, zu Ihren Unterhaltsansprüchen oder Unterhaltspflichten, Zugewinnausgleichsansprüchen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.
Kommt es zur endgültigen Trennung begleiten und beraten wir Sie in Ihrem Scheidungsverfahren und vertreten vor Gericht Ihre Interessen.
Wir begleiten Sie engagiert und kompetent bei der Lösung Ihrer Eheprobleme.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in Schwetzingen und Umgebung.
Zuständig ist für Ihre familienrechtlichen Belange in erster Instanz das Familiengericht Schwetzingen. Für die Berufung in familienrechtlichen Verfahren ist das Oberlandesgerichts Karlsruhe zuständig
Das Familiengericht ist zuständig in Familiensachen und Familienstreitsachen.
Familiensachen sind Ehesachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Gewaltschutzsachen, Versorgungsausgleichssachen, Unterhaltssachen, Güterrechtssachen, sonstige Familiensachen, Lebenspartnerschaftssachen.
Familienstreitsachen sind folgende Familiensachen sind durch Ehe oder Verwandtschaft begründete Unterhaltssachen, Unterhalt nicht miteinanderander verheirateter Kindeseltern, Güterrechtssachen sowie sonstige Familiensachen
Das Familiengericht ist auch für die Angelegenheiten in Lebenspartnerschaftssachen zuständig.
Lebenspartnerschaftssachen sind die Aufhebung der Lebenspartnerschaft auf Grund des Lebenspartnerschaftsgesetzes, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Lebenspartnerschaft, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht oder die Herausgabe in Bezug auf ein gemeinschaftliches Kind, die Annahme als Kind und die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind, Wohnungszuweisungssachen, Haushaltssachen, der Versorgungsausgleich der Lebenspartner, die gesetzliche Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches minderjähriges Kind der Lebenspartner, die durch die Lebenspartnerschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, Ansprüche aus dem lebenspartnerschaftlichen Güterrecht, auch wenn Dritte an dem Verfahren beteiligt sind.
Zuständiges Familiengericht in der
1. Instanz:
Amtsgericht - Familiengericht - Schwetzingen
Marstallstraße 11
68723 Schwetzingen
Das Familiengericht Schwetzingen gehört zum Amtsgericht Schwetzingen und gehört zum Landgerichtsbezirk Mannheim und ist örtlich zuständig für die Gemeinden Schwetzingen, Brühl, Ketsch, Hockenheim, Altlußheim, Neulußheim, Reilingen, Oftersheim und Plankstadt.
Zuständiges Familiengericht in der
2. Instanz:
Oberlandesgericht Karlsruhe
Hoffstr. 10
76133 Karlsruhe
Sachlich ist das Oberlandesgericht Karlsruhe als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil-, Familien-, Strafsachen sowie als Beschwerdeinstanz für Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig.
Selbstverständlich vertreten wir Sie gerne auch vor den anderen Familiengerichten.
Insbesondere zu unserem örtlichen Einzugsgebiet zählen die Familiengerichte Bruchsal, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigshafen, Mannheim, Sinsheim, Weinheim, Wiesloch. Sollten wir einmal aufgrund der Räumlichen Entfernung nicht persönlich einen Termin wahrnehmen können, können wir auf unser Netz von Korrespondenzanwälten zurückgreifen und einen örtlich ansässigen Rechtsanwalt beauftragen.
Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frederick Pitz, Schwetzingen
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Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an: Kontakt
Publiziert am: Sonntag, 07. Dezember 2008 (759 mal gelesen)
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Selbstverständlich vertreten wir Sie gerne auch vor den anderen Familiengerichten. 