Die Onlinescheidung (Scheidung im Internet)
1. Gibt es Nachteile bei der Online Scheidung im Vergleich zur herkömmlichen Scheidung?
Der Vorteil der Online Scheidung liegt eindeutig darin, dass der scheidungswillige Ehegatte sich hier nicht nach den Sprechzeiten des Anwalts richten muss.
Er kann sich mit seiner Scheidung befassen, wann er es möchte und die notwendige Kommunikation in den Abendstunden oder am Wochenende bequem von zu Hause aus führen.
Wer sich für die Online Scheidung entscheidet sollte sich zunächst Gedanken über seine eigenen Verhaltensweisen machen.
Wer bei der Besprechung seiner Angelegenheit dem Anwalt in die Augen schauen möchte ist sicher mit der Online Scheidung schlecht bedient.
Wer mit den neuen Kommunikationsmitteln Email und Telefon vertraut ist wird keine Nachteile bei der Online Scheidung haben.
Entscheidend ist letztlich, dass ein Vertrauensverhältnis zu dem beauftragten Anwalt aufgebaut werden kann.
Egal ob Online Scheidung oder herkömmliche Scheidung, man sollte darauf achten, dass sich der Anwalt im Familienrecht auskennt und hier Erfahrungen gesammelt und Fortbildungen besucht hat.
Schlecht beraten ist der scheidungswillige Ehegatte sich mit einem Anwalt, der Scheidungen nebenbei des Geldes wegen durchführt.
2. Ist die Online Scheidung schneller und einfacher
Eine Online Scheidung ist nicht schneller als eine herkömmliche Scheidung.
Unter dem Begriff der Online Scheidung ist einzig zu verstehen, dass die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant per Email und Telefon abläuft.
Eine Scheidung per Mausklick ist nicht möglich, die Ehe ist zwingend durch einen Richter zu scheiden.
Die für die Scheidung notwendigen Daten werden per Mail-Formular dem Anwalt übersandt, danach wird nach Aufklärung des weiteren Sachverhalts (soweit erforderlich) das gerichtliche Scheidungsverfahren eingeleitet. Es gelten die üblichen Regelungen: Im Normalfall ist das Trennungsjahr abzuwarten, wobei bereits nach ca. 9 Monaten im Hinblick auf die bei Familiengerichten bestehende Vorlaufzeit für einen Termin die Scheidung eingereicht werden kann.
Auch die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung ist notwendig.
Ob eine Scheidung „einfach“ ist oder nicht liegt nicht daran, ob sich der Ehegatte für die Online Scheidung oder für das herkömmliche Scheidungsverfahren entscheidet. Haben sich die Ehegatten über Unterhalt, Zugewinn, Hausrat, Verosrogungsausgleich etc. bereits geeinigt – günstigstensfalls durch einen Ehevertrag – so kann ein einvernehmliches Scheidungsverfahren durchgeführt werden.
3. Ist die Online Scheidung billiger?
Bei der Online Scheidung fallen die gleichen Gebühren an, wie bei einer herkömmlichen Scheidung. Bei einer einvernehmlichen (nicht streitigen) Scheidung kann der Rechtsanwalt die Reduzierung der Gerichtsgebühren anregen. Dies liegt jedoch im Ermessen des Gerichts, der Anwalt hat hier keinen Einfluss darauf.
Wer sich für die Online Scheidung entscheidet spart sich aber die Wege zum Anwalt, Parkgebühren, etc.
4. Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter?
Es gibt einige Anhaltspunkte, bei denen man hellhörig werden sollte:
• Für die Gerichtskosten der Ehescheidung fallen 2 Gerichtsgebühren an. Viele Rechtsanwälte berechnen hier 3 Gebühren (Hier wird ein Blick in die Beispielsberechnungen auf den jeweiligen Webseiten empfohlen).
• Der Rechtsanwalt kann niemals beide Ehegatten gleichzeitig vertreten. Bietet er dies an, zeugt dies von Unkenntnis der Rechtslage. Der Anwalt der beide Parteien berät macht sich eines Parteiverrats strafbar. Der Parteiverrat wird im Strafgesetzbuch mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
• Die Online Scheidung ist nicht zwingend billiger als eine herkömmliche Scheidung.
• Die Online Scheidung ist nicht schneller oder einfacher als eine herkömmliche Scheidung
5. Geht die Online Scheidung mit nur einem Anwalt?
Grundsätzlich kann eine einvernehmliche (unstreitige) Scheidung von nur einem Anwalt durchgeführt werden.
Bei der einvernehmlichen Scheidung kann der nicht anwaltlich vertreten Ehegatte dem Scheidungsantrag im Scheidungstermin zustimmen.
Es kommt also darauf, ob sich die Ehegatten auch über die Folgesachen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, etc. geeinigt haben.
Das Gericht hat in Ehesachen von Amts wegen zu ermitteln, d.h. es muss auch die nicht anwaltlich vertretene Partei vernehmen und auf die Aufklärung des Sachverhalts hinwirken.
Der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte kann keine eigenen Anträge stellen.
Der Rechtsanwalt hat stets die Interessen seiner Partei zu vertreten. Er kann deshalb nicht beide Ehegatten vertreten.
Aber selbst wenn es während des Scheidungsverfahrens zu Unstimmigkeiten kommt kann sich der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte jederzeit der Hilfe eines Anwalts bedienen.
6. Habe ich Nachteile, wenn noch Folgesachen anhängig werden?
Das Gesetz bestimmt, dass Folgesachen mit der Scheidung zusammen zu entscheiden sind. Aus diesem Grund werden Folgesachen immer dann anhängig gemacht, wenn sich die Ehegatten über einen oder mehrere Scheidungsfolgen nicht einigen können oder nach der Einigung hierüber nochmals Streit entsteht.
Gegner der Online Scheidung setzen meist hier mit dem Argument an, die Online Scheidung eigne sich nicht für Folgesachen, es bedarf dann eines intensiven Kontakts mit dem Anwalt.
Meines Erachtens ist dies nicht zutreffend. Es bleibt bei dem bereits oben gesagtem: Es kommt auf den Anwalt und auf den Typ des Mandanten an.
Wer mit den neuen Kommunikationsmitteln vertraut ist, wird auf diese Weise seinem Anwalt den Sachverhalt genau schildern können und auch bei Lücken und Rückfragen schnell Antwort von seinem Anwalt erhalten.
Notwendige Besprechungen können am Telefon geführt werden.
Wer ohne den direkten persönlichen Kontakt zu seinem Anwalt nicht das notwendige Vertrauen aufbauen kann, der sollte bereits im Vorfeld von der Onlinescheidung Abstand nehmen.
Es kommt also auch hier wieder entscheidend darauf an, wie ob sich der Anwalt in dem Rechtsgebiet Familienrecht auskennt und fortbildet, nicht ob man diesem gegenüber sitzt.
Fazit: Die Online Scheidung bietet sich in erster Linie für Ehegatten die mit dem Umgang der Kommunikationsmittel Email und Telefon/Fax vertraut sind und die sich auch nach der Trennung noch verständigen können und die die Scheidungsfolgen einvernehmlich regeln können.
Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frederick Pitz, Schwetzingen
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Publiziert am: Montag, 06. Oktober 2008 (766 mal gelesen)
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