Welches Gericht ist für meine Scheidung zuständig?
Die Zuständigkeitsregelung stellt auf den gewöhnlichen Aufenthalt, also den Lebensmittelpunkt der Ehegatten, im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung ab.
Eine Veränderung des Lebensmittelpunkts beeinflusst die jeweilige Zuständigkeit. Entscheidend ist daher stets der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.
Das Zuständige Gericht ist dabei stets das Familiengericht.
Die Familiengericht sind keine eigenständigen Gerichte sondern Abteilungen der Amtsgerichte und befinden sich meist auch in deren Räumlichkeiten.
Die Zuständigkeit bestimmt sich wie folgt:
1. Leben die Ehegatten auch nach der Trennung noch gemeinsam in einem Gerichtsbezirk, so ist das Familiengericht dieses Bezirks für die Scheidung zuständig.
2. Leben die Ehegatten nicht im gleichen Gerichtsbezirk, sind aber gemeinsame Kinder vorhanden, so ist die Scheidung bei dem Familiengericht durchzuführen, in dessen Bezirk der die minderjährigen Kinder betreuenden Ehegatte lebt.
3. Leben die Ehegatten in verschiedenen Gerichtsbezirken und sind auch keine gemeinsamen Kinder vorhanden, so ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Lebensmittelpunkt hatten wenn einer der Ehegatten in diesem Bezirk seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidung noch hatte.
4. Lebt keiner der Ehegatten mehr in diesem Gerichtsbezirk, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Lebensmittelpunkt begründet hat.
5. Lebt der Antragsgegner nicht mehr in Deutschland ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Lebensmittelpunkt hat.
6. Ist eine Zuständigkeit nach den Ziff. 1 bis 6 nicht begründet, so ist das Amtsgericht – Familiengericht – Berlin-Schöneberg zuständig.
Reichen beide Ehegatten den Scheidungsantrag ein, so entscheidet sich die Zuständigkeit nach dem zuerst beim Gericht eingegangenen Scheidungsantrag.
Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frederick Pitz, Schwetzingen
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Publiziert am: Sonntag, 30. November 2008 (1264 mal gelesen)
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