Rechtsanwälte
Zipper & Collegen
Tel.: 06202 859480

Über Uns

Onlinescheidung

Ehescheidung

Güterrecht & ...

Sorge & Umgang

Unterhalt

Sonstiges

Spezialseiten

Erbrecht Portal

www.Erbrecht-Schwetzingen.de


Unterhaltsrecht

www.Unterhalt-Schwetzingen.de

Ablauf des Scheidungsverfahrens

Das Scheidungsverfahren beginnt mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars für die Onlinescheidung.

Mit diesem Formular übersenden Sie uns alle Angaben, die wir benötigen um das für Ihre Scheidung zuständige Gericht zu bestimmten und den Scheidungsantrag zu fertigen.
Sobald das Formular Scheidungsantrag bei uns Eingegangen ist erhalten Sie von uns eine Rückantwort.

Dies wird regelmäßig die Mandatsbestätigung sein, dass wir für Sie tätig werden.

Mit der Mandatsbestätigung erhalten Sie eine Vollmacht übersandt, die Sie uns bitte unterzeichnet zurücksenden.

Sie erhalten weiter die für die Scheidung notwendigen Fragebögen für die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Soweit Sie sich eine Scheidung nicht selbst leisten können, werden wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Einleitung eines Prozesskostenhilfeverfahrens zusenden.

Mit Erhalt dieser Mandatsbestätigung ist das Mandat zustande gekommen.
Wir werden nun den Ablauf des Trennungsjahres und die weiteren Voraussetzungen der Ehescheidung prüfen, den Scheidungsantrag fertigen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen den Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht einreichen.

Das Gericht wird eine Akte Anlegen und ein Aktenzeichen vergeben. Dieses Aktenzeichen werden wir Ihnen mitteilen.
Sie können daher jederzeit selbst beim Gericht anrufen und den Fortgang des Verfahrens anhand dieses Aktenzeichens überprüfen.

Selbstverständlich werden wir Sie aber über alle Neuigkeiten zeitnah unterrichten.

Das Gericht wird gleichzeitig mit Hilfe der von Ihnen ausgefüllten Fragebögen zum Versorgungsausgleich die Versorgungsauskünfte bei den Rentenversicherungsträgern einholen.
Sie erhalten in diesem Verfahrensabschnitt den Fragebogen Ihres Ehegatten zur Überprüfung übersandt.
Hierdurch werden Sie in die Lage versetzt, die Angaben Ihres Ehegatten zu kontrollieren und auf Vollständigkeit zu Überprüfen.

Nachdem die Versorgungsträger die erbetenen Auskünfte erteilt haben, dies nimmt etwa 3 Monate in Anspruch, werden Ihnen die Auskünfte ebenfalls in Kopie übersandt.

Das Gericht wird nun Termin für die Scheidung bestimmen.
Zu diesem Termin werden Sie geladen.
Sollte die Anfahrt für Sie aufgrund eines zwischenzeitlichen Umzug nicht möglich sein, so werden wir uns mit dem Gericht in Verbindung setzen und um eine Anhörung bei einem Gericht in Ihrer Nähe bitten.

Der Termin der Ehescheidung wird entweder von einem unserer Anwälte persönlich oder durch einen von uns Beauftragten Anwälte vor Ort wahrgenommen werden.

Der Richter wird Sie und Ihren Ehegatten anhören und feststellen, dass die Ehe zerrüttet ist und geschieden werden kann.
Sodann wird der Richter regelmäßig das Scheidungsurteil aussprechen.
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat sind Sie dann rechtskräftig geschieden.

WICHTIG: Jederzeit während des gesamten Verfahrens stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der skizzierte Ablauf geht von einer einvernehmlichen Scheidung mit einem anwaltlich vertretenen Ehegatten aus.
Soweit auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet werden soll oder weitere Regelungen zu treffen sind, werden wir den Ablauf des Verfahrens individuell mit Ihnen besprechen.

KOSTEN: Durch das Scheidungsverfahren entstehen Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren. Die Rechtsanwaltsgebühren entstehen mit Erteilung des Mandats und richten sich nach dem Streitwert der Ehescheidung.

Die Gerichtskosten sind mit dem Scheidungsantrag an die Gerichtskasse zu bezahlen.

In den Fällen, in denen Prozesskostenhilfe beantragt werden kann und hinreichende Aussicht auf Bewilligung besteht, sind keine Kosten von Ihnen vorzustrecken.

Mit der Übersendung des Entwurfs des Scheidungsantrags erhalten Sie eine erste Zwischenrechnung. Die Zwischenrechnung enthält die anfallenden Gerichtskosten sowie die durch das Scheidungsverfahren entstehende Verfahrensgebühr.

Die weiteren Rechtsanwaltsgebühren, die Terminsgebühr, haben Sie erst zu bezahlen, wenn das Gericht nach Einholung der Auskünfte der Versorgungsträger, den Termin für die Verhandlung über die Ehescheidung bestimmt hat.




Benötigen Sie weitere Informationen?
Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an!
RA Frederick Pitz
Tel.: 06202 859480
EMail Kontakt



Autor: Rechtsanwalt Frederick Pitz, Schwetzingen
Publiziert am: Samstag, 29. November 2008 (720 mal gelesen)
Copyright © by Familienrecht Portal - Ihre Familienrechtsanwälte und Scheidungsanwälte in Schwetzingen

Druckoptimierte Version  Artikel einem Freund empfehlen

[ Zurück ]