Ablauf der Online-Scheidung
Soweit noch Angaben für Ihren Scheidungsantrag fehlen erhalten Sie entsprechende Mitteilung.
Soweit ein Versorgungsausgleichsverfahren durchgeführt werden soll, erhalten Sie von uns ggfls. bereits jetzt entsprechende Vordrucke für das Gericht zugesandt.
Soweit Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden soll erhalten Sie bereits jetzt von uns die entsprechenden Vordrucke übersandt.
Die Vollmacht übersenden Sie bitte unterzeichnet in unsere Kanzlei zurück.
Nach Rückerhalt der Vollmacht erhalten Sie einen Entwurf Ihres Scheidungsantrags. Diesen Überprüfen Sie bitte auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Tatsachenangaben.
Soweit diese richtig sind teilen Sie und dies bitte mit und überweisen die von Ihnen vorzustreckenden Gerichtskosten und die anfallende Verfahrensgebühr (diese werden Ihnen selbstverständlich mitgeteilt werden).
Sollten Sie Prozesskostenhilfe beantragen senden Sie uns bitte den ausgefüllten Vordruck nebst der benötigten Anlagen zurück.
Nach Erhalt Ihrer Rückantwort und der Unterlagen wird der Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht anhängig gemacht.
Sie erhalten von uns das Aktenzeichen des Gerichts genannt und können damit überprüfen, dass ihre Scheidung bei dem Gericht anhängig ist.
Sobald das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt hat, werden wir Sie hierüber unterrichten und uns um einen Terminsvertreter vor Ort bemühen.
Sie nehmen den Termin der mündlichen Verhandlung war.
Nach Durchführung des Termins erhalten Sie die Endabrechnung über die angefallenen Kosten und Gebühren sowie die notwendigen Unterlagen, insbesondere Ihr Scheidungsurteil durch uns zugestellt.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen während des gesamten Verfahrens für Fragen zur Verfügung.
Selbstverständlich erhalten Sie sämtliche von uns in Ihrer Angelegenheit geführte Korrespondenz in Kopie übersandt.
Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frederick Pitz, Schwetzingen
Benötigen Sie weitere Informationen?
Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an: Kontakt
Publiziert am: Samstag, 11. Oktober 2008 (1357 mal gelesen)
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