Rechtsanwalt Frederick Pitz
Fachanwalt für Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Pitz ist ein junger, engagierter Anwalt, der sich mit viel Begeisterung für seinen Beruf für seine Mandanten einsetzt.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim. Das sich anschließende Rechtsreferendariat leistete Herr Rechtsanwalt Pitz am Oberlandesgericht Karlsruhe.
Bereits während des Studiums setzte Herr Rechtsanwalt Pitz seine Schwerpunkte im Familienrecht und Erbrecht.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz ist Fachanwalt für Familienrecht und weißt hierdurch eine besondere Kompetenz und fachliche Qualifikation im Familienrecht nach.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz bearbeitet in der Rechtsanwaltskanzlei Zipper & Collegen in Schwetzingen hauptsächlich Mandate in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht.
Herr Rechtsanwalt Frederick Pitz berät und informiert Sie individuell und kompetent in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, also insbesondere in allen Fragen zur Scheidung und Trennung,
zum Zugewinnausgleich, zum Unterhalt, insbesondere zum Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt), zum nachehelichen Unterhalt sowie zum Elternunterhalt;
Versorgungsausgleich, Umgangsrecht, Sorgerecht, zur Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, u.v.m..
Herr Rechtsanwalt Pitz berät kompetent und individuell in Fragen zum Erbrecht, insbesondere in Fragen zum Testament, zum Pflichtteil, zur Auseindandersetzung der Erbschaft,
zur Testamentsvollstreckung, zur Unternehmensnachfolge, etc..
Aufgrund seiner Tätigkeit in den eng miteinander verbundenen Rechtsgebieten des Familienrechts und des Erbrechts berät Herr RA Pitz in familienrechtlichen Mandaten stets auch
mit Blick auf die erbrechtlichen Besonderheiten und bietet seinen Mandanten eine umfassende Beratung und Lösung ihrer Probleme.
Herr Rechtsanwalt Pitz hat im Juni 2008 den Fachanwaltslehrgang Familienrecht erfolgreich absolviert und belegt hierdurch
wie durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen seine Qualifikation im Familienrecht.
Mitgliedschaften:
• Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
• Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
• Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
• Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
• Mitglied im Mannheimer Anwaltsverein
• Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft.
• Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Fortbildungen:
• 2011: Gestaltung von Ehevertägen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
• 2011: Gestaltung von Ehevertägen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
• 2011: Ermittlung des Einkommens Selbstständiger / Unternehmer im Unterhalt
• 2011: Ermittlung des Unternehmenswerts im Zugewinn und Pflichtteil
• 2010: Vereinbarungen im Familienrecht nach den Reformen (Ehevertäge)
• 2010: Die Immobilie im Familienrecht
• 2010: Teilnahme Fachlehrgang zum Fachanwalt Erbrecht
• weitere Fortbildungen
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